Teilnahmebedingungen

Bedingungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen gemäß Benutzungs- und Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule Saalekreis (KVHS Saalekreis)

§ 1 Entgeltpflicht

Für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen der KVHS Saalekreis ist, soweit diese nicht entgeltfrei durchgeführt werden, zu zahlen.

Die Entgeltpflicht entsteht mit der verbindlichen Anmeldung zu einer Bildungsveranstaltung.

§ 2 Allgemeine Zugänglichkeit – Teilnahme

Voraussetzung für die Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen der KVHS Saalekreis ist eine ordnungsgemäße Anmeldung. Diese kann persönlich, schriftlich, online bzw. bei Vorliegen einer Kundennummer telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Entgeltes. Die Anmeldung wird durch die KVHS Saalekreis bestätigt. Der angemeldete Teilnehmer wird ohne weitere Benachrichtigung zum Veranstaltungsbeginn erwartet, sofern die KVHS Saalekreis vorher die Bildungsveranstaltung nicht absagt oder verschiebt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet.

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Bildungsveranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Bildungsveranstaltung mit dem Namen des Dozenten angekündigt wurde.

Die KVHS Saalekreis behält sich das Recht auf kurzfristige Veranstaltungsabsage oder auf Verschiebung des Veranstaltungsbeginns vor. Sie bemüht sich bei Verhinderung des geplanten Dozenten um einen Ersatz, ist dazu aber nicht verpflichtet.

Die KVHS Saalekreis kann wegen zu geringer Beteiligung, wegen Ausfalls der Lehrkraft oder aus sonstigem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle wird das Entgelt zurückerstattet.

Die KVHS Saalekreis ist verpflichtet, bei Absage einer Bildungsveranstaltung die angemeldeten Teilnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Weiterreichende Ansprüche insbesondere auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung bestehen nicht.

Ausgefallene Bildungsveranstaltungen werden nachgeholt. Ist das nicht möglich, erhält der Teilnehmer auf Wunsch eine anteilige Erstattung bzw. Gutschrift des Entgeltes. Weitergehende Ansprüche gegen die KVHS Saalekreis sind ausgeschlossen.

Die Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen der KVHS Saalekreis erfolgt aufgrund eines mit der KVHS Saalekreis abzuschließenden zivilrechtlichen Vertrages. Bei Teilnahme gelten die Festlegungen aller für die KVHS Saalekreis geltenden Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung.

Der Leiter der KVHS Saalekreis ist berechtigt, Teilnehmer aus zwingenden Gründen von Bildungsveranstaltungen, Exkursionen und Studienfahrten auszuschließen.

§ 3 Entgelt

Im Entgelt sind alle mit dem Bildungsziel verbundenen Kosten enthalten. Das Entgelt wird durch den jeweils verantwortlichen Bildungsmanager der KVHS Saalekreis festgelegt und ist auf eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen bezogen. Teilnehmer, die in eine laufende Bildungsveranstaltung einsteigen, zahlen ein entsprechend der verbleibenden Unterrichtseinheiten reduziertes Entgelt.

Die Höhe des jeweils festgelegten Entgelts für die Bildungsveranstaltungen der KVHS Saalekreis wird in den durch die KVHS Saalekreis erscheinenden Veröffentlichungen bekannt gemacht.

§ 4 Entgeltermäßigung und Entgelterlass

Der Ermäßigungsantrag ist vor Beginn einer Bildungsveranstaltung zu stellen. Später können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Einzelveranstaltungen bis zu 3 Unterrichtseinheiten (45 Minuten) sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.

Schüler, Auszubildende, Studenten und Menschen mit Beeinträchtigungen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes mit einen Behinderungsgrad von mindestens 50 % erhalten auf Antrag eine Entgeltermäßigung in Höhe von 30 %.

Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII in der jeweils gültigen Fassung und Inhaber des Merseburg-Passes erhalten auf Antrag eine Entgeltermäßigung in Höhe von 50 %.

Der Leiter der KVHS Saalekreis kann in Absprache mit dem zuständigen Bildungsmanager Bildungsveranstaltungen von der Ermäßigung ausschließen.

Der Leiter der KVHS Saalekreis kann in Absprache mit dem zuständigen Bildungsmanager darüber hinaus andere Ermäßigungen bzw. Entgeltbefreiungen gewähren. Dies gilt insbesondere für Bildungsveranstaltungen mit denen besondere Teilnehmergruppen und Bildungsziele erreicht werden sollen.

Teilnehmer, die in einem Kalenderjahr ein Mindestentgelt gesamt in Höhe von 100,00 EUR bezahlt haben, erhalten im gleichen Kalenderjahr für die Teilnahme an einer weiteren Bildungsveranstaltung eine Entgeltermäßigung in Höhe von 25 %.

Teilnehmer, die in den letzten beiden Kalenderjahren an mindestens einer Bildungsveranstaltung teilgenommen haben und auf deren Initiative neue Teilnehmer an Bildungsveranstaltungen der KVHS Saalekreis teilnehmen, erhalten unabhängig von der Anzahl der geworbenen Teilnehmer für eine Bildungsveranstaltung im Jahr eine Entgeltermäßigung in Höhe von 25 %.

Besteht für den einzelnen Teilnehmer die Möglichkeit verschiedenartiger Ermäßigungen, so kann er nur eine Art der Ermäßigung in Anspruch nehmen. Der Ermäßigungsanspruch ist nicht übertragbar.

§ 5 Zahlungsweise

Die Zahlung des Entgeltes hat innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung zu erfolgen.

Die Zahlung des Entgeltes erfolgt unbar (Rechnungslegung, per Lastschrift) im Ausnahmefall erfolgt Barzahlung (z.B. bei Einzelveranstaltungen).

Auf Antrag des Teilnehmers kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die letzte Rate wird spätestens vor Ablauf der Veranstaltung fällig.

§ 6 Sonderkündigungsrecht

Ein Teilnehmer kann von der Bildungsveranstaltung ausgeschlossen werden, wenn er das Entgelt nach Aufforderung nicht bezahlt.

Die Zulassung zu einer Bildungsveranstaltung und die Teilnahme an einer Prüfung, die die KVHS Saalekreis im Auftrag Dritter durchführt, kann dem Bewerber verwehrt werden, wenn er noch finanzielle Außenstände gegenüber der KVHS Saalekreis hat.

§ 7 Entgelterstattung

Das Entgelt wird in der Regel nicht erstattet.

Eine Erstattung kann nur gewährt werden, wenn der Teilnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit, dauernde berufliche Verhinderung, Änderung des Wohnortes) nicht mehr in der Lage ist, weiter an der Bildungsveranstaltung teilzunehmen. Die Gründe müssen mit dem Erstattungsantrag nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden (z.B. durch Attest vom Arzt, Bescheinigung vom Arbeitgeber). Das trifft nicht auf Einzelveranstaltungen bis zu 3 Unterrichtseinheiten (45 Minuten) zu.

In jedem Fall ist eine Verwaltungspauschale in Höhe von 15% des Entgeltes wenigstens jedoch 3,00 EUR fällig. Nach Veranstaltungsende ist keine Rückerstattung möglich.

In allen Fällen, bei denen die KVHS Saalekreis als Vermittler auftritt (z.B. Studienfahrten, Exkursionen usw.), wird bei Rücktritt eines Teilnehmers das für die Vermittlungstätigkeit der KVHS Saalekreis gezahlte Entgelt nicht erstattet.

Eine Rückzahlung kann nur gegen Vorlage des Zahlungsnachweises erfolgen.

Wird eine laufende Bildungsveranstaltung durch die KVHS Saalekreis abgebrochen, wird das Entgelt anteilig zurückerstattet.

Die KVHS Saalekreis ist verpflichtet, bei Absage einer Bildungsveranstaltung die angemeldeten Teilnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Weiterreichende Ansprüche insbesondere auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung bestehen nicht.

§ 8 Rücktritt

Ein Rücktritt von Bildungsveranstaltungen der KVHS Saalekreis ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entgeltfrei möglich.

Für den Rücktritt von Bildungsveranstaltungen der KVHS Saalekreis, die gemäß den Bestimmungen nach Fernabsatzgeschäft (§§ 312b ff BGB) zustande gekommen sind, gelten die gesetzlichen Fristen.

Bei späterem Rücktritt (auch Nichtteilnahme) ist das Entgelt in voller Höhe zu begleichen.

Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber der KVHS Saalekreis erklärt werden.

Bei Nichtverschulden des Teilnehmers (z.B. Krankheit, dauernde berufliche Verhinderung, Änderung des Wohnortes) kann auf Antrag mit Glaubhaftmachung durch den Teilnehmer einem späteren Rücktritt vor Kursbeginn entgeltfrei stattgegeben werden. Das trifft nicht für Einzelveranstaltungen bis zu 3 Unterrichtseinheiten (45 Minuten) zu.

§ 9 Teilnahmebescheinigung

Für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen ab 4 Unterrichtseinheiten (45 Minuten) erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

§ 10 Prüfungsentgelt

Für Prüfungen, die nicht Bestandteil einer Bildungsveranstaltung sind, wird ein explizit ausgewiesenes Entgelt erhoben.

Das Prüfungsentgelt ist vor Beginn der Prüfung zu entrichten. Ein nicht erbrachter Nachweis über die Zahlung des Prüfungsentgeltes kann eine Zulassung zur Prüfung ausschließen.

§ 11 Allgemeine Regelungen

Alle Ansprüche und Verbindlichkeiten auf der Grundlage dieser Benutzungs- und Entgeltordnung bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche Aussagen gelten als nicht erfolgt.

§ 12 Haftung

Für Teilnehmer von Bildungsveranstaltungen der KVHS Saalekreis besteht ein Unfallfürsorgedeckungsschutz. In eigener Verantwortung obliegt dem Teilnehmer eine Unfallmeldung gegenüber der KVHS oder dem Träger der KVHS vorzunehmen.

Eine darüberhinausgehende Haftung, insbesondere für Sachschäden und Diebstähle, wird nicht übernommen. Von Satz 1 unberührt bleibt die Haftung der KVHS Saalekreis, die auf Vorsatz oder groben Fahrlässigkeit der KVHS Saalekreis oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Von dem Haftungsausschluss nach Satz 1 ebenfalls ausgenommen ist auch die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Des Weiteren wird abweichend von Satz 1 ferner gehaftet bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei jedoch die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt ist, es sei denn es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Sätze 1 bis 5 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der KVHS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Bei Reisen, Fahrten, Exkursionen und Besichtigungen tritt die KVHS Saalekreis nur als Vermittler der bei der Durchführung in Anspruch genommenen Unternehmen und Personen auf und haftet nicht für etwaige Unglücksfälle, Beschädigungen, Verluste, Verspätungen und sonstige Unregelmäßigkeiten, insbesondere nicht für die Einhaltung vereinbarter Bedingungen durch die Vertragspartner. Die Haftung der genannten Personen bleibt unberührt.

Die Teilnehmer sind verpflichtet, alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung von Störungen beizutragen und die entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten.

Die Aufsichtspflicht für Kinder obliegt dem Erziehungsberechtigten.

§ 13 Datenschutz

Die KVHS Saalekreis respektiert und schützt das zustehende Recht auf Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Persönliche Daten werden unter den Voraussetzungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet und elektronisch gespeichert. Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich für interne Verwaltungs- und Abrechnungszwecke im Rahmen der Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen.

§ 14 Urheberschutz

Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Bildungsveranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der KVHS Saalekreis nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

Jeder Teilnehmer an EDV-Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

§ 15 Hausordnung

In den Veranstaltungsgebäuden gelten die jeweiligen Hausordnungen der Veranstaltungsorte, die in den Gebäuden aushängen.

Die Teilnehmer und Dozenten haben daher alle Gegenstände schonend zu behandeln und die Räume sauber und ordentlich zu verlassen.

In den Unterrichtsräumen und Veranstaltungsgebäuden besteht striktes Rauch- und Alkoholverbot.

§ 16 Schlussbestimmung

Das Recht, gegen Ansprüche der KVHS Saalekreis aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der KVHS anerkannt worden ist.

Ansprüche gegen die KVHS Saalekreis sind nicht abtretbar.

Die vollständige Benutzungs- und Entgeltordnung finden Sie auf unserer Homepage www.kvhs-saalekreis.de.